1. Die CHF-100 000-Grenze
In der Schweiz gilt nach Art. 10 Abs. 2 MWSTG: Wer mit steuerbaren Leistungen pro Jahr weniger als CHF 100 000 Umsatz erzielt, ist von der Mehrwertsteuer befreit — und muss sich nicht beim MWST-Register der ESTV anmelden.
Das betrifft einen Grossteil der Selbstständigen und Kleinbetriebe in der Schweiz: Handwerker, Reinigungsfirmen, Gärtner, Berater und Freiberufler, die noch nicht die Grenze erreicht haben. Für sie gilt: keine Anmeldepflicht, keine Abrechnung, keine Deklaration — solange der Umsatz unter dem Schwellenwert bleibt.
Wichtig: Die Grenze gilt für den weltweiten steuerbaren Jahresumsatz, nicht nur für Schweizer Kunden. Wenn du also auch im Ausland Leistungen erbringst, zählt das hinzu.
2. Was auf eine Rechnung ohne MwSt gehört
Auch ohne MwSt-Pflicht musst du rechtlich vollständige Rechnungen ausstellen. Die Pflichtangaben nach OR und MWSTG:
- ✓Name und Adresse des Rechnungsstellers
dein Firmenname oder dein Name als Einzelperson
- ✓Name und Adresse des Empfängers
dein Kunde
- ✓Rechnungsdatum
nicht Leistungsdatum verwechseln
- ✓Rechnungsnummer
für die Buchhaltung und den Steuernachweis
- ✓Beschreibung der Leistung oder Ware
klar und nachvollziehbar
- ✓Menge und Preis
Stückzahl, Stunden oder m² mit Einheitspreis
- ✓Gesamtbetrag
in CHF, ohne MwSt-Zeile
- ✓Zahlungsfrist oder Zahlungsbedingungen
z.B. «Zahlbar innert 30 Tagen»
3. Was du NICHT schreiben darfst
Als von der MwSt befreite Person darfst du auf deiner Rechnung keine Mehrwertsteuer ausweisen. Weder „8,1% MwSt" noch eine Zeile „inkl. MWST" oder ähnliches.
Achtung: Wenn du MwSt ausweist, obwohl du nicht registriert bist, schuldet du diese trotzdem der ESTV — nach Art. 27 MWSTG. Das nennt sich unberechtigter Steuerausweis und ist kein Kavaliersdelikt.
Du kannst aber optional vermerken: „Gemäss Art. 10 Abs. 2 MWSTG von der Steuerpflicht befreit" — das schafft Transparenz gegenüber Geschäftskunden, die wissen wollen, warum keine MWST ausgewiesen ist.
4. Freiwillige MwSt-Option: Wann macht das Sinn?
Du kannst dich freiwillig beim MWST-Register anmelden, auch wenn du unter CHF 100 000 Umsatz liegst. Das ergibt Sinn, wenn:
- →Du hauptsächlich an MwSt-pflichtige Unternehmen rechnest (B2B) — sie können die Vorsteuer zurückfordern, was dich attraktiver macht
- →Du hohe Vorleistungen hast (z.B. Materialkosten, Fahrzeug) und die Vorsteuer zurückfordern möchtest
- →Du planst, die CHF-100 000-Grenze bald zu überschreiten und möchtest frühzeitig Erfahrung aufbauen
Die freiwillige Option ist mindestens 3 Jahre bindend. Überleg dir das gut und konsultiere im Zweifel einen Treuhänder.
5. Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?
Überschreitest du CHF 100 000 Jahresumsatz, bist du ab dem nächsten Quartal anmeldepflichtig. Du hast dann 30 Tage Zeit, dich beim MWST-Register der ESTV anzumelden. Ab Anmeldung musst du MwSt ausweisen und quartalsweise oder halbjährlich abrechnen.
Überwache deinen Umsatz regelmässig — spätestens wenn du im Herbst merkst, dass du auf CHF 100 000 zusteuerts, solltest du aktiv werden.
6. Rechnung ohne MwSt mit Offertio erstellen
In Offertio gibt es in den Einstellungen einen Kleinunternehmer-Modus. Aktivierst du ihn, werden auf allen Rechnungen und Offerten automatisch:
- ✓Keine MwSt-Zeile ausgegeben
- ✓Der optionale Vermerk «Gemäss Art. 10 MWSTG von der Steuerpflicht befreit» eingefügt
- ✓Alle Totals ohne Steueranteil berechnet
Du musst nichts manuell anpassen — einmal eingestellt, stimmt jede Rechnung automatisch.
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